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Verfassungsdekret in Syrien: 5 Jahre Übergangszeit und Monopol des Staates auf Waffenbesitz

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Verfassungsdekret in Syrien: 5 Jahre Übergangszeit und Monopol des Staates auf Waffenbesitz
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Die syrische Präsidentschaft hat den Text des neuen Verfassungsdekrets veröffentlicht, nachdem Präsident Ahmed Al-Shar’a es unterzeichnet hatte.

Das Dekret betont die „volle Souveränität“ und die „territoriale Einheit“ Syriens und legt die Grundlage für die „Errichtung eines politischen Systems auf dem Prinzip der Gewaltenteilung“. Die Übergangsperiode wurde auf fünf Jahre festgelegt.

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Zudem erklärt das Verfassungsdekret, dass „der Islam die Staatsreligion“ ist, während es gleichzeitig festhält, dass „das Personalstatut der religiösen Gemeinschaften gemäß dem Gesetz gewahrt und respektiert wird“. Der Staat verpflichtet sich außerdem, „alle Formen von gewalttätigem Extremismus zu bekämpfen, unter Wahrung der Rechte und Freiheiten“.

Laut Artikel 9 ist die Armee eine „nationale, professionelle Institution“, deren Aufgabe es ist, „das Land zu schützen und seine Sicherheit, Stabilität und territoriale Integrität zu wahren, im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Menschenrechte“. Es wird festgelegt, dass ausschließlich der Staat das Recht hat, eine Armee zu gründen, und es „verboten ist, dass Einzelpersonen, Organisationen oder Gruppen militärische oder paramilitärische Formationen gründen“. Der Waffenbesitz wird ausschließlich dem Staat vorbehalten.

Das Verfassungsdekret verpflichtet den Staat dazu, „gesellschaftlichen Frieden und Stabilität zu gewährleisten“, sowie „Spaltungen und Anstachelung zu Gewalt oder Konflikten zu verhindern“.

Des Weiteren bestätigt das Dekret, dass „die Amtssprache des Staates Arabisch ist“, betont jedoch, dass der Staat „die kulturelle Vielfalt der syrischen Gesellschaft in all ihren Komponenten sowie die kulturellen und sprachlichen Rechte aller Syrer garantiert“.

Es wird außerdem festgelegt, dass der Staat sich „um die Zusammenarbeit mit relevanten Staaten und Institutionen zur Unterstützung des Wiederaufbaus bemüht“ und die „freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen und zwangsweise Vertriebenen erleichtert“.

Laut Artikel 10 sind „alle Bürger vor dem Gesetz gleich in Rechten und Pflichten, ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht oder Herkunft“.

Das Verfassungsdekret garantiert zudem „Meinungs-, Presse- und Publikationsfreiheit“, sowie das Recht auf „politische Partizipation und die Gründung politischer Parteien auf nationaler Basis gemäß einem neuen Gesetz“.

In Artikel 21 wird der Staat verpflichtet, „den sozialen Status der Frau zu bewahren“, ihre „Würde und Rolle innerhalb der Familie und Gesellschaft zu schützen“, sowie ihr „Recht auf Bildung und Arbeit zu gewährleisten“.

Das Dekret sieht vor, dass der Präsident eine oberste Kommission zur Auswahl der Mitglieder des Volksrates (Parlament) bildet, die wiederum untergeordnete Wahlausschüsse überwacht, welche zwei Drittel der Mitglieder wählen. Das verbleibende Drittel wird vom Präsidenten ernannt. Der Volksrat übernimmt die legislative Gewalt, bis eine permanente Verfassung verabschiedet und neue Parlamentswahlen abgehalten werden. Die Amtszeit des Rates beträgt 30 Monate und kann verlängert werden.

Schließlich legt das Verfassungsdekret fest, dass der Staat „die Verherrlichung des Assad-Regimes und seiner Symbole unter Strafe stellt“. Das „Leugnen seiner Verbrechen, deren Rechtfertigung oder Verharmlosung“ wird als strafbare Handlung eingestuft.

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